Liebe Eltern,

wir bitten um Verständnis, dass wir keine Anträge auf eine Befreiung  von der Präsenzpflicht aufgrund von Testablehnung oder Inzidenzzahlen genehmigen dürfen. Wir sind angehalten, Sie als Eltern auf die Einhaltung der Schulpflicht aufmerksam zu machen.  Ein Fernbleiben vom Präsenzunterricht im Wechselmodell aus oben genannten Gründen zählt als unentschuldigtes Fehlen. Es besteht kein Anspruch auf individuellen Distanzunterricht.

Viele Grüße,

B. Marks-Pal, Schulleiterin