Liebe Eltern,
es erfolgt keine Kontaktpersonenverfolgung mehr durch die Schulen.
Anbei die derzeit gültigen Quarantäneregelungen: (Quelle: Test- und Quarantäneverordnung NRW, 26.01.2022 coronatestquarantanevo-ab-26.01.2022_lesefassung.pdf )
Personengruppe | Isolierung/Quarantäne | Verkürzung | Nachweis |
positiver Test (Indexfall) | 10 volle Tage (ab Symptombeginn bzw. positivem Test) in Isolierung. | Verkürzung auf 7 Tage möglich, wenn 48 Std. symptomfrei und negativer, offizieller Schnelltest oder PCR Test vorliegt (Freitestung). |
Bitte legen Sie bei der Rückkehr in die Schule den Testnachweis der Freitestung des Kindes vor. |
ermittelte Kontaktperson(en) | 10 volle Tage in Quarantäne. Wenn während der Quarantäne Symptome auftreten, ist ein PCR Test durchzuführen. | Verkürzung auf 5 Tage möglich mit negativem offiziellen Schnelltest oder PCR Test (Freitestung). | |
Ausnahmen von der Quarantäne: | – Geboostert
– Geimpft und Genesen – Doppelt geimpft (ab dem 15. Tag – 90. Tag nach der zweiten Impfung) Genesen (ab dem 28.-90. Tag der Testabnahme) |