Liebe Eltern,

es erfolgt keine Kontaktpersonenverfolgung mehr durch die Schulen.

Anbei die derzeit gültigen Quarantäneregelungen: (Quelle: Test- und Quarantäneverordnung NRW, 26.01.2022 coronatestquarantanevo-ab-26.01.2022_lesefassung.pdf )

Personengruppe Isolierung/Quarantäne Verkürzung Nachweis
positiver Test (Indexfall) 10 volle Tage (ab Symptombeginn bzw. positivem Test) in Isolierung. Verkürzung auf 7 Tage möglich, wenn 48 Std. symptomfrei und negativer, offizieller Schnelltest oder PCR Test vorliegt (Freitestung).  

 

Bitte legen Sie bei der Rückkehr in die Schule den Testnachweis der Freitestung des Kindes vor.

ermittelte Kontaktperson(en) 10 volle Tage in  Quarantäne. Wenn während der Quarantäne Symptome auftreten, ist ein PCR Test durchzuführen. Verkürzung auf 5 Tage möglich mit negativem offiziellen Schnelltest oder PCR Test (Freitestung).
Ausnahmen von der Quarantäne: –       Geboostert

–       Geimpft und Genesen

–       Doppelt geimpft (ab dem 15. Tag – 90. Tag nach der zweiten Impfung)

Genesen (ab dem 28.-90. Tag der Testabnahme)